Gemeinnützige Einrichtungen

Das Steuerrecht für Vereine und Stiftungen ist längst ein Sondergebiet. Es verfügt über ein ganz eigenes Vokabular, wie zeitnahe Mittelverwendung, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, hinter welchen sich vielfältige und komplexe steuerrechtliche Besonderheiten und Einzelfragen sowie Besteuerungsfolgen verbergen. Wir begleiten seit vielen Jahren gemeinnützige Organisationen in den verschiedensten Aufgabenstellungen und daraus resultierenden Aufgaben der steuerlichen Beratung und Begleitung.

 

Zum Kreis unserer Mandanten zählen

 

Diakonische und caritative Einrichtungen

Kirchliche Organisationen und deren Einrichtungen

Sportvereine

Berufs- und Dachverbände

Sonstige Interessenverbände